Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine gewinnbringende Veräußerung der Immobilie zu erwirken. Bauträger kaufen meist Grundstücke auf und errichten darauf dann ein Bauwerk. Ob es sich dabei um ein Bürogebäude oder eine Tiefgarage handelt, spielt keine Rolle. Regelungen werden im Bauträgervertrag fixiert. Zudem finden viele Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung Anwendung.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger

Stand: 2020

Carport

Als Carport bezeichnet man einen überdachten Stellplatz für Autos. Diese Stellplatz ist befindet sich an einem Haus oder Gebäude. Bei einem Carport handelt es sich meist um einfache Dach-Konstruktionen ohne Wände und Türen. Sie können aus verschiedenen Materialien...

Flurkarte

Eine Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen ist, wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche...

Objektanalyse

Als Objekte werden im Bereich der Immobilien in der Regel Häuser oder Wohnungen bezeichnet. Eine Analyse dieser Immobilie dient verschiedenen Zielen. Zum einen der Zielgruppenfindung und zum anderen der Preisfindung. Es werden alle Mängel sowie alle Vorteile, die...