Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein Verkehrswert kann dabei die Eigenschaften des Grundstücks und seine Lage miteinbeziehen. Eine gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie findet in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Anwendung.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken

Stand: 2020

Erbbaurecht

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Eigenbedarf

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