Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese besitzen. Bei der Erstellung eines Grundrisses, können professionelle Dienstleister beauftragt werden. Diese verwenden in der Regel Computerprogramme dafür. Ein Grundriss sollte Länge und Grundfläche sowie Eingänge und Türen, Außenwände, Breit und Höhe der Innenwände Abbilden.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Bauprüfverordnung BauPrüfVO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 8)
§ 4 Prüfung der bautechnischen Nachweise

Rechtsprechung vorhanden: OVG/VG

Stand: 2020

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein...