Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...

Altbau

Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance...

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein...